Erfahren.

Seit über 90 Jahren Partner bei Rechtsfragen.

Verlässlich.

Zuhause auf allen klassischen Rechtsgebieten.

Ausdauernd.

Personelle und fachliche Ressourcen auch für komplexe Fälle.
Erfahren.
Seit über 90 Jahren Partner bei Rechtsfragen.
Verlässlich.
Zuhause auf allen klassischen Rechtsgebieten.
Ausdauernd.
Personelle und fachliche Ressourcen auch für komplexe Fälle.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

Rechtsgebiete.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Vorschriften zur unselbstständigen und abhängigen Erwerbstätigkeit. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch zwischen den Arbeitnehmerorganisationen und dem Arbeitgeber.
Die recht unübersichtlichen Vorschriften verschiedener Rechtsquellen gilt es hier im Überblick zu behalten, um Ihnen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite bestmögliche Vertretung zu gewährleisten.

weitere Details

Hinzukommt, dass wir um die oftmals besondere Sensibilität der Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberbeziehung wissen und es dies auch entsprechend zu berücksichtigen gilt.
Unsere Unterstützung bieten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich an:

  • Überprüfung bzw. Erstellung von Kündigungen
  • Überprüfung bzw. Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Überprüfung bzw. Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • der Überprüfung von sämtlichen sonstigen Fragestellungen rund um das Thema Arbeitsrecht
Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht gliedert sich in das private Baurecht und das öffentliche Baurecht. Letzteres betrifft das Rechtsverhältnis zwischen privaten Bauherren und den für die jeweiligen Bauvorhaben zuständigen Behörden.
Das private Baurecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den unmittelbar am Bau beteiligten Personen, wie v.a. dem Bauherrn, seinem Architekten, ggf. Bauunternehmer, Generalunternehmer sowie deren Subunternehmer.

weitere Details

Diese Beziehungen gestalten sich in erster Linie nach den gestalteten bzw. geschlossenen Verträgen.
Bereits bei der Vertragsanbahnung sollte daher darauf besonderes Augenmerk gelegt werden, dass der Vertrag die jeweiligen Erwartungen möglichst nahe widerspiegelt. Schon bei der Vertragsgestaltung bzw. -prüfung sollten demnach spätere Konfliktpotenziale aufgedeckt und möglichst vermieden werden.
Darüber hinaus muss bedacht werden, dass die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen einige Formalia voraussetzen kann, auch um sie gerichtlich durchzusetzen. Anwaltliche Unterstützung ist darüber hinaus auch während der Bauphase sinnvoll.
Um bei und nach der Bauphase auf beiden Seiten richtig zu handeln, bedarf es oft der Beweissicherung, zum einen um Mängelansprüche zu sichern, zum anderen, um berechtigte Zahlungsforderungen durchzusetzen.
Durch unser geprüftes und ständig aktualisiertes Fachwissen sowie unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich beraten und vertreten wir Sie gerichtlich sowie außergerichtlich unter anderem bei der:

  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Geltendmachung von Honoraransprüchen
  • Beratung und Gestaltung bei Werkverträgen
  • rechtlichen Baubegleitung
  • Überprüfung von Baugenehmigungen und Ablehnungsbescheiden
  • Gestaltung von Bauleistungsverträgen und deren Abwicklung
  • baubegleitenden Beratung von Bauunternehmen, Investoren, Bauunternehmen und Handwerkern
  • Schlussrechnungsprüfung
Notare

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und unabhängiger sowie unparteiischer Vertragsgestalter. Er übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Neben äußerster Genauigkeit und fundiertem Wissen steht dabei das Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden im Mittelpunkt.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

weitere Details

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien und Grunstücke: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, Unterhalt
  • Erbe und Schenkung: Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverwaltung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkung
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen
  • präventive Situationen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
  • Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtung und Schiedstätigkeit
Familienrecht

In schwierigen familiären Phasen ist ein kompetenter Rechtsbeistand verbunden mit einer vertrauensvollen Betreuung des Mandanten unverzichtbar.
Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen sowie unserer Erfahrung, Ihre Ansprüche gezielt durchzusetzen.
Bei einer Trennung oder Scheidung sind neben der emotionalen Belastung häufig Fragen nach dem Unterhaltsanspruch oder der Ehewohnung für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung.

weitere Details

Außerdem sind Regelungen hinsichtlich des Aufenthaltes der Kinder sowie hinsichtlich des Umgangs zu treffen. Und wie werden Vermögen und Hausrat aufgeteilt?
Wir beraten und vertreten Sie umfassend u.a.:

  • bei Trennung und Scheidung
  • in Unterhaltsfragen
  • hinsichtlich Sorge- und Umgangsrecht
  • im ehelichen Güterrecht
  • in Ehewohnungs- und Hausratsangelegenheiten
  • bei Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Verkehrsrecht

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ist für alle Belange rund um das Thema Verkehr zuständig.
Egal, ob Sie in einen Verkehrsunfall involviert sind, Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, bei welcher Ihnen z.B. auch ein Fahrverbot drohen kann, bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Missachtung von Vorfahrtsregelungen im Straßenverkehr.

weitere Details

Kompetent, zuverlässig und zügig setzen wir uns mit den Versicherungen, Behörden und sonstigen Stellen für Sie auseinander.
Insbesondere bieten wir Unterstützung bei:

  • der Unfallregulierung, Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen, Nutzungsausfall- & Verdienstausfallschäden sowie Haushaltsführungsschäden
  • Ordnungswidrigkeiten, v.a. Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-oder Abstandsverstößen, Alkohol und Betäubungsmitteln am Steuer, Mobiltelefonverstößen, Vorfahrtsregelungsmissachtung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrshaftungsrecht
Zivilrecht und Vertragsgestaltung

Das allgemeine Zivilrecht befasst sich insbesondere mit den alltäglichen Rechtsgeschäften, mit denen jeder Bürger nahezu täglich konfrontiert wird.
Hierunter zu fassen sind insbesondere das Kaufrecht, das Mietrecht, das Reiserecht, aber auch ein Leasing- oder Darlehensvertrag.
Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Unstimmigkeiten, so beraten wir Sie kompetent und praxisorientiert bezüglich des weiteren Vorgehens.

weitere Details

Auch wenn Sie für ein spezielles Geschäft oder Ihr Unternehmen einen individuell gestalteten Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen benötigen, helfen wir gern weiter.
Herrscht Unsicherheit, ob ein angebotener Vertrag so eingegangen werden sollte, überprüfen wir diesen gern für Sie auf mögliche Fallstricke.

Wir erstellen bzw. überprüfen für Sie darüber hinaus sachverhaltsbezogen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • individuelle Vertragsgestaltung (z.B. für ein spezielles Geschäft)

Unsere Notare beurkunden und beglaubigen zahlreiche Rechtsgeschäfte, wie z.B.:

Immobilien und Grundstücke:

Kauf, Schenkung, Teilungserklärung, Überlassung, Erbbau, Nießbrauch, Grundschuld- und Hypothekenbestellung etc.

Partnerschaft und Familie:

Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, Vorsorgeausgleich, Unterhalt etc.

Unternehmen:

Gesellschaftsgründung oder -umgestaltung, Übertragung von Geschäftsanteilen, Handelsregistersachen etc.

Streitvermeidung:

Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, Schlichtung und Schiedstätigkeit etc.

Erbe und Schenkung:

Testament und Erbvertrag, Nachlassverwaltung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.

präventive Situationen:

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc.

Wir vertreten Sie auf allen klassischen Rechtsgebieten.

Anwälte.

Dr. jur. Thomas Hölscher

Rechtsanwalt und Notar
mit Dienstsitz in Oer-Erkenschwick
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Vertragsgestaltung, Allgemeines Zivilrecht

Biografie

  • 1969 geb. in Oberhausen
  • 1988 Abitur am Comenius-Gymnasium in Datteln
  • 1988 – 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster
  • 1993 erstes juristisches Staatsexamen
  • 1994 – 1996 Rechtsreferendariat Landgericht Bochum
  • 1996 zweites juristisches Staatsexamen
  • 1996 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1998 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Münster
  • 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • 2007 Ernennung zum Notar in Oer-Erkenschwick
  • Fremdsprachen: Englisch
  • Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Nebentätigkeiten:
    • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Vestischen Caritas Kliniken GmbH
    • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtrates der St. Marien Hospital Lüdinghausen GmbH
    • Mitglied des Aufsichtrates der Dortmunder Volksbank eG
    • Mitglied des Vorstandes der Annemie-Bauer-Stiftung
    • Mitglied des Prüfungsausschusses des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen

Barbara Frisch

Rechtsanwältin und Notarin
mit Dienstsitz in Waltrop
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Architektenrecht, privates Baurecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Allgemeines Zivilrecht

Biografie

  • 1983 geb. in Herten
  • 2003 Abitur am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Recklinghausen
  • 2004-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen
  • 2010 erstes juristisches Staatsexamen
  • 2010-2012 Rechtsreferendariat Landgericht Essen
  • 2012 zweites juristisches Staatsexamen
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2020 Ernennung zur Notarin in Waltrop
  • 2021 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Fremdsprachen: Englisch

Julia Wetterkamp geb. Hampel

Rechtsanwältin und Notarin mit Dienstsitz in Datteln
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht, Allgemeines Zivilrecht.
Rechtsanwältin

Biografie

  • 1990 geb. in Recklinghausen
  • 2010 Abitur am Theodor-Heuss-Gymnasium in Waltrop
  • 2010 – 2015 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
  • 2015 erstes juristisches Staatsexamen
  • 2016 – 2018 Referendariat Landgericht Dortmund
  • 2018 zweites juristisches Staatsexamen
  • 2018 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2019 erfolgreiches Absolvieren der theoretischen Prüfungen „Fachanwältin für Arbeitsrecht“
  • 2019 erfolgreiches Absolvieren der theoretischen Prüfungen „Fachanwältin für Familienrecht“
  • 2021 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • 2021 Fachanwältin für Familienrecht
  • 2023 Ernennung zur Notarin in Datteln
  • Fremdsprachen: Englisch

Ilka Muic

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht
Rechtsanwältin

Biografie

  • 1969 geb. in Recklinghausen
  • 1989 Abitur am Städt. Gymnasium in Datteln
  • 1989 – 1992 Studium der Rechtswissenschaften mit Fachspezifischer Fremdsprachenausbildung für Juristen in französischer Sprache an der Universität Passau
  • 1992 – 1994 Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaften an der Wilhelm-Universität Münster
  • 1994 erstes juristisches Staatsexamen
  • 1995-1997 Rechtsreferendariat am Landgericht Bochum
  • 1997 zweites juristisches Staatsexamen
  • 1997 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2016 Fachanwältin für Familienrecht
  • 2020 Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • Fremdsprachen: Französisch, Englisch, Italienisch

Günter Vetter

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Wohnungseigentumsrecht

Biografie

  • 1955 geb. in Brilon
  • 1975 Abitur am Gymnasium Petrinum in Brilon
  • 1976 – 1983 Studium an der Universität in Münster
  • 1983 erstes juristisches Staatsexamen
  • 1983 – 1986 Rechtsreferendariat Landgericht Münster
  • 1981 – 1986 freier Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster
  • 1986 zweites juristisches Staatsexamen
  • 1987 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2003 ADAC – Vertragsanwalt
  • 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch

Werfen Sie einen Blick auf unsere über 90-jährige Geschichte.

Gründung durch Dr. jur. Franz-Josef Becker.

Fortführung durch Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Klüsener.

1994 tritt Rechtsanwalt Günter Vetter als Partner der Kanzlei bei.

1996 tritt Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Hölscher als Partner der Kanzlei bei.

2007 wird Herr Dr. jur. Thomas Hölscher zum Notar in Oer-Erkenschwick ernannt.

2010 tritt Rechtsanwältin Sonja Kleffner der Kanzlei bei.

2013 tritt Rechtsanwältin Barbara Frisch der Kanzlei bei.

2017 tritt Rechtsanwältin Ilka Muic der Kanzlei bei; Rechtsanwältin Barbara Frisch wird Partnerin.

2018 tritt Rechtsanwältin Julia Wetterkamp geb. Hampel der Kanzlei bei.

2020 wird Frau Frisch zur Notarin in Waltrop ernannt.

2023 wird Frau Wetterkamp zur Notarin in Datteln ernannt.

Treten Sie mit uns in Kontakt.

Kontaktdaten.

Anschrift

Ludwigstraße 6b
45739 Oer-Erkenschwick

Telefon, Fax, E-Mail

Telefon: 02368 – 699 450
Fax: 02368 – 699 4520
E-Mail: kanzlei@drhoelscher-frisch.de

Geschäftszeiten

Mo-Do: 08:00-13:00 + 14:00-18:00 Uhr
Fr: 08:00-16:30 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)

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Ziegeleistr. 1
45731 Waltrop

Telefon, Fax, E-Mail

Telefon: 02309 – 620 200
Fax: 02309 – 620 2029
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Tigg 5a
45711 Datteln

Telefon, Fax, E-Mail

Telefon: 02363 – 567860
Fax: 02363 – 8518
E-Mail: kanzlei@drhoelscher-frisch.de

Geschäftszeiten

Mo-Do: 08:00-13:00 + 14:00-18:00 Uhr
Fr: 08:00-16:30 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)

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